Bußgeld - Bußgeldbescheide - Ordnungswidrigkeiten

Eine große Zahl an Bussgeldbescheiden ist fehlerhaft. Es lohnt sich in der Regel diesen Bescheiden zu widersprechen und Einspruch einzulegen, da es eine Vielzahl an formellen Bedingungen gibt, deren Einhaltung unbedingt durch einen Anwalt für Verkehrsrecht überprüft werden sollte. Dieses Vorgehen unterstützen in der Regel auch Ihre Rechtsschutzversicherungen, sodass für Sie keine bis geringe Kosten entstehen.

 

Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Verletzungen einer Rechtsnorm.

 

Bei derartigen kleineren Verfehlungen sieht der Staat von Strafen ab und belässt es bei einem Bußgeld. Ordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld nach sich ziehen, sind in der Regel leichte Rechtsverstöße und leichte Beeinträchtigungen von Rechtsgütern. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich auch dadurch, dass der Staat Straftaten verfolgen muss, (Legalitätsprinzip) wohingegen bei Ordnungswidrigkeiten die Verfolgung im Ermessen der Behörden liegt (Opportunitätsprinzip).  

Im Falle der Ordnungswidrigkeit dürfen die Behörden ein Verwarngeld erheben, sollten die Behörden wegen der Ordnungswidrigkeit eine Verwarnung aussprechen. In diesem Fall hat der Betroffene die Möglichkeit innerhalb einer Frist darauf einzugehen. In der Regel werden Ordnungswidrigkeiten von den Verwaltungsbehörden verfolgt. Fallen Straftat und Ordnungswidrigkeit jedoch zusammen, so übernimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren, § 40 OWiG.

 

Die Zuständigkeiten der Behörden ergeben sich aus § 36 OWiG. Legt man als Betroffener gegen ein von der Verwaltungsbehörde ausgesprochenes Bußgeld Einspruch ein, so wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft fortgeführt.

Die Polizei hat als Ermittlungsbehörde grundsätzlich dieselben Befugnisse bei Ordnungswidrigkeiten wie beim Vorliegen einer Straftat.

Befindet man sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren und es liegt keine Verwarnung vor, so wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Der Bußgeldbescheid ist mit höheren Kosten als die Verwarnung verbunden. Ein Recht auf Akteneinsicht entsteht frühestens mit Zustellung des Bußgeldbescheids.

 

Wenn der Bußgeldbescheid Rechtskraft besitzt, dann darf der Bescheid auch vollstreckt werden; es kann sogar Erzwingungshaft ausgesprochen werden, um den Betroffenen zur Zahlung des ausstehenden Bußgeldbescheids zu bewegen. Bußgelder können aber nicht in eine Haftstrafe umgewandelt werden.

 

 

Legt man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, so kann die Behörde den Bescheid zurücknehmen oder an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Schließlich wird das Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit und des Bußgeldes vom Amtsgericht vorbereitet.

Anhörungsbogen

 

Der Anhörungsbogen ist der erste Schritt im behördlichen Verfahren und soll Ihnen die Möglichkeit geben Stellung zu beziehen. Schalten Sie unbedingt jetzt schon einen Anwalt für Verkehrsrecht ein, um keine unvorteilhaften Tatsachen zu schaffen.

Bussgeldbescheid

 

Der Bussgeldbescheid stellt die Entscheidung des behördlichen Verfahrens dar und belastet Betroffene nicht selten mit hohen Zahlungen. Auch diese Leiden häufig an formellen Fehlern. Nehmen Sie einen Bussgeldbescheid nicht einfach hin und setzten Sie sich mit Hilfe Ihres Anwalts zur Wehr!

Einspruch

 

Um sich gegen ein Bussgeld zu wehren, muss Einspruch erhoben werden. Dafür gilt eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bussgeldbescheids. Es ist Eile geboten. Informieren Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin.